Digitalisierung – eine Erkenntnis

Für die Erkenntnis muss vorab einer Person gedankt werden, durch dessen Artikel der „Aha-Moment“ entstanden ist; Mike Kuketz und seinem Kommentar über Datenschutz im Tourismus.

Im Kommentar geht es um einen Artikel von Travel Insider zum Thema biometrischer Boarding-Prozess, vom 20.11.2020. Das Fazit zum biometrischen Boarding-Prozess ist ein positives und die Frage, welche sich den Autor:innen stellt, ist, warum es nicht schon länger möglich ist. Dies wird dann als Beispiel angeführt, dass hier wieder einmal die Digitalisierung „verpennt“ wurde. Andere Beispiele für eine zu langsame Digitalisierung wären sicherlich Behördengänge, digitale Gesundheitsdienste, etc.

Positive Digitalisierungs-Beispiele wären vielleicht das Online-Banking, wie im Artikel beschrieben, die Lufthansa-App, die Bahn oder Post-App. Beispielsweise kann ich im DB Navigator digital mein Ticket kaufen, dieses digital bezahlen und online im Zug einchecken.

Was jedoch vergessen wird, bzw. den Leuten entweder nicht bekannt oder bewusst ist, dass es den Datenschützern und IT-Security Menschen nicht um die Vermeidung der Digitalisierung geht, sondern um die seltsamen Begleiterscheinungen, welche zur Digitalisierung mit verkauft werden.

Was ist damit gemeint? Bei der Digitalisierung geht es um die Umwandlung von analogen Werten oder physischen Objekte in Formate, die in digitaltechnischen Systemen verarbeitet werden können. Denke, dies wird von Allen als soweit unproblematisch gesehen und als erstrebenswert betrachtet. Dies führt zu weniger Medienbrüchen, bietet eine Zeitersparnis und schont im Idealfall die Umwelt. Gerade im behördlichen Kontext kommt es immer wieder vor, dass Prozessschritte analog ausgeführt werden müssen, obwohl die Schritte davor und danach wieder digital vonstattengehen. So müssen Formulare, die digital vorhanden sind, ausgedruckt und ausgefüllt werden, nur damit diese dann wieder digitalisiert werden. Hier kann die Digitalisierung ein erstrebenswertes Ziel sein. In der Lage der Nation wurde dies in zwei Folgen ausführlich dargestellt.

Was ist nun das Problem, was u. a. von Mike Kuketz thematisiert wird? Es geht um die kritische Betrachtung, warum die Digitalisierung damit verbunden wird, dass Verarbeitungen flankiert werden durch u. a. Tracking und Weitergabe von Informationen an Dritte, ggf. unnötige Speicherung der Daten und einer daraus möglichen Profilbildung.

So sind in den Apps von Lufthansa, Banking-Apps, DB-Navigator oder Post-App jeweils Technologien eingebaut, welche für die Durchführung des Vorgangs nicht notwendig sind, beispielsweise Tracker für Marketing, Big Data, etc. Und selbst wenn die Apps „sauber“ wären, werden immer mehr Daten verarbeitet, welche für den eigentlichen Vorgang nicht nötig sind.

Wenn ich eine Rechnung über mein Bankkonto / Dienstleister bezahle, egal ob analog oder digital, dann sollte es doch darum gehen, dass der Verkäufer das Geld von mir bekommt. Es sollte nicht darum gehen, dass die eingesetzten Dienstleister die Informationen aus dem Bezahlvorgang dafür verwenden, Profile über mein Kaufverhalten zu bilden, Prognosen zu erstellen oder diese Daten an Dritte weiterverkaufen.

Es geht somit um die Frage, ob Digitalisierung zukünftig bedeutet, dass Daten neben den „berechtigten“ Prozessbeteiligten zwanghaft auch an Werbeunternehmen / Dritte gehen müssen?

Es geht den Schützern von Daten bei der Digitalisierung daher nicht um Technikverhinderung, sondern darum, dass Systeme sicher und datenschutzkonform sein müssen, damit Daten nicht weg sind oder zu negativen Folgen führen. 

Was ist nun der „Aha-Moment“? Das man sich schon zu sehr daran gewöhnt hat, dass die Digitalisierung verbunden ist mit der Weitergabe von Daten an Dritte, was nicht sein muss und auch nicht weiter hingenommen werden sollte.


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